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Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Sie haben noch Fragen? Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen. Falls Ihre Frage nicht beantwortet worden ist, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, Fax oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  • Was muss ich tun, um als Wohnungssuchender vorgemerkt zu werden?

    Sollten Sie noch nicht als Interessent bei uns vorgemerkt sein, können Sie gerne einen Fragebogen mit Ihrem Wohnungswunsch bei uns einreichen. Bitte schicken Sie uns diesen ausgefüllt und unterzeichnet zurück, oder kommen Sie persönlich in unsere Geschäftsstelle. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

    Ihr Interessentenfragebogen wird von uns ausgewertet und für den Fall, dass wir Ihren Wohnungswunsch erfüllen können, vorgemerkt. Sofern Wohnungen frei werden, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen, werden wir Ihnen diese anbieten.

    Muss ich Mitglied sein/ werden, um eine Wohnung/ Garage/ Stellplatz zu erhalten?

    Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Mietobjektes der Genossenschaft ist die Mitgliedschaft. Wenn Sie ein Mietobjekt bei der CBS anmieten möchten, müssen Sie entweder Mitglied der CBS sein oder es werden. Das heißt, dass bei Abschluss des Mietvertrages auch der Beitritt zur Genossenschaft erfolgen muss, und damit die benötigen Pflichtanteile erworben und eingezahlt werden müssen.

    Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift, mein Name oder meine Bankverbindung ändert?

    Wir benötigen eine schriftliche Erklärung, im Falle einer Namensänderung (z. B. bei Heirat) einen amtlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde). Bitte reichen Sie das entsprechende Dokument bei uns ein.

    Bei einer Änderung der Bankverbindung füllen Sie bitte online oder in unserer Geschäftsstelle das SEPA-Lastschriftmandat aus und übersenden uns dieses mit Ihrer Unterschrift. Für eine Anschriftenänderung reicht das Vorlegen des Personalausweises oder die Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. 

    Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen, Garagen und Stellplätze?

    Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigungsfristen für Garagen und Stellplätze betragen bei der CBS einen Monat. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.

    Wie erhalte ich eine Vermieterbestätigung (Mietbescheinigung), Wohnungsgeberbescheinigung?

    Diese Bescheinigungen stellen wir Ihnen auf Wunsch gern aus. Melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle.

    Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Hausreinigung?

    Wir als Genossenschaft legen großen Wert auf ein ordentliches und sauberes Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen und Häuser. Deshalb legen wir Wert auf die ordnungsgemäße Ausführung der Hausreinigung. Diese ist im Regelfall von den Mietern selbst durchzuführen. Dies geschieht einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn. Die Reinigungswoche beginnt immer montags und endet sonntags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus einen sauberen und gepflegten Eindruck vermittelt.

    Ist Tierhaltung erlaubt?

    Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nicht oder kaum in Erscheinung treten (Hamster, Meerschweinchen) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Genossenschaft. In allen anderen Fällen (z. B. Hund, Katze, Schlange) ist die Zustimmung der Genossenschaft zwingend erforderlich. Für den Fall, dass Sie ein Tier anschaffen möchten, sind Sie verpflichtet, sich schriftlich unsere Zustimmung einzuholen.

Was können wir für Sie tun?
Wir haben die perfekte Wohnung in Celle für Sie! Gerne stehen wir an Ihrer Seite bei allen Fragen rund um unsere Wohnungen in Celle und unsere Angebote. Service steht bei uns an erster Stelle.
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