Sie haben noch Fragen? Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen. Falls Ihre Frage nicht beantwortet worden ist, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, Fax oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In Kooperation mit Immomio – einer digitalen Plattform für die Vermittlung von Wohnraum – bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein persönliches Suchprofil anzulegen. Unter der Rubrik „Aktuelle Wohnungsangebote“ finden Sie die entsprechende Verlinkung zur Registrierung. Sobald wir Ihnen einen Wohnungswunsch erfüllen können bzw. eine Wohnung frei wird, die Ihrem Anforderungsprofil entspricht, erhalten Sie über Ihr angelegtes Profil automatisch ein Wohnungsangebot.
Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Mietobjektes der Genossenschaft ist die Mitgliedschaft. Wenn Sie ein Mietobjekt bei der CBS anmieten möchten, müssen Sie entweder Mitglied der CBS sein oder es werden. Das heißt, dass bei Abschluss des Mietvertrages auch der Beitritt zur Genossenschaft erfolgen muss, und damit die benötigen Pflichtanteile erworben und eingezahlt werden müssen.
Wir benötigen eine schriftliche Erklärung, im Falle einer Namensänderung (z. B. bei Heirat) einen amtlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde). Bitte reichen Sie das entsprechende Dokument bei uns ein.
Bei einer Änderung der Bankverbindung füllen Sie bitte online oder in unserer Geschäftsstelle das SEPA-Lastschriftmandat aus und übersenden uns dieses mit Ihrer Unterschrift. Für eine Anschriftenänderung reicht das Vorlegen des Personalausweises oder die Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Die Kündigungsfrist ist in dem jeweiligen Dauernutzungsvertrag, Garagen- oder Stellplatzvertrag geregelt. Sie beträgt grundsätzlich drei Monate. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 573c Abs. 1 BGB) muss die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit dieser Monat noch in die Frist einbezogen wird. Beispiele:
Geht die Kündigung am 2. März ein, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des 31. Mai.
Geht die Kündigung dagegen erst am 5. März ein, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des 30. Juni.
Während der Kündigungsfrist läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Diese Bescheinigungen stellen wir Ihnen auf Wunsch gern aus. Melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle.
Wir als Genossenschaft legen großen Wert auf ein ordentliches und sauberes Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen und Häuser. Deshalb legen wir Wert auf die ordnungsgemäße Ausführung der Hausreinigung. Diese ist im Regelfall von den Mietern selbst durchzuführen. Dies geschieht einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn. Die Reinigungswoche beginnt immer montags und endet sonntags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus einen sauberen und gepflegten Eindruck vermittelt.
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nicht oder kaum in Erscheinung treten (Hamster, Meerschweinchen) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Genossenschaft. In allen anderen Fällen (z. B. Hund, Katze, Schlange) ist die Zustimmung der Genossenschaft zwingend erforderlich. Für den Fall, dass Sie ein Tier anschaffen möchten, sind Sie verpflichtet, sich schriftlich unsere Zustimmung einzuholen.