Sicher wie Eigentum, flexibel wie Miete. Wir kombinieren die Vorteile aus beidem:
Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, dann kann man unkompliziert in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft umziehen.
Ist am Haus etwas kaputt, oder müssen die Grünflächen gepflegt werden, kümmert sich die Genossenschaft schnell und unbürokratisch darum.
Und man wohnt bezahlbar und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied (und damit Miteigentümer) genießt man ein lebenslanges Wohnrecht.
Kaution und Provision gibt es bei Genossenschaften nicht. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollte man später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder zurückgezahlt werden.
Das Mitglied steht im Mittelpunkt: Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind keinen Aktionären oder Anteilseigner verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern. Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände und in den Ausbau der Serviceangebote gesteckt.
Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.
Unsere Wohnungsgenossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Schaffung von gutem, sicheren, und sozial verantwortbarem Wohnraum. Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Eine Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, z.B. Wohnraum anzumieten. Ein weiterer Vorteil ist das Dauerwohnrecht (keine Eigenbedarfskündigung), die Möglichkeit eines unkomplizierten Wohnungswechsels innerhalb der Genossenschaft, gute Verzinsung der Einlage, günstige Nutzungsgebühren und ein guter Service.
Ein Genossenschaftsanteil entspricht 250,00 Euro. Mit einem Genossenschaftsanteil erwirbt man eine Mitgliedschaft. Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Die Einlage ist sofort in voller Höhe zu entrichten. Alternativ ist auch eine Ratenzahlung möglich.
Die Genossenschaftsanteile sind Ihr Geschäftsguthaben. Das Geld kommt der Genossenschaft zu Gute und wird für Sanierungen, Neubauten und Rücklagen verwendet. Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird das Geschäftsguthaben satzungsgemäß zurückgezahlt. (siehe Satzung)
Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag die Verzinsung der geleisteten Einlage bei 3 %. Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Mitgliederversammlung zur Mitte des Jahres. Rechnerische Bezugsgröße ist das Guthaben per 01.01. des Vorjahres.